Assistenz in der Freizeit

Menschen mit einer Behinderung haben Anspruch auf Assistenzleistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das kann eine Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen oder anderen Freizeitaktivitäten sein.

 

Dabei steht für uns die Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung an oberster Stelle.

 

Wenn Sie also über 18 Jahre alt sind, können Sie beim Landschaftsverband LVR einen Antrag stellen, um eine Freizeitassistenz zu bekommen.

 

Unter 18 Jahren übernehmen die Eltern die Antragstellung für ihre Kinder. Diese Leistung ist einkommensabhängig.

 

Assistenzleistungen im Kindergarten, in der Schule, in Studium und Beruf

Geht Ihr Kind in den Kindergarten und kann vom vorhandenen Personal nicht ausreichend betreut werden?

 

Besucht Ihr Kind eine Förder- oder Regelschule und benötigt eine Integrationsassistenz, damit es dort zurecht kommt? SchülerInnen mit verschiedensten Handicaps können von unserem Dienst begleitet werden.

 

Möchten Sie studieren oder einen Beruf ausüben, brauchen aber jemanden der Ihnen dabei assistiert?

 

Dann wenden sie sich bitte an unser Tochterunternehmen:

 

 

Gemeinsam Leben + Erleben gGmbH

Rudolf-Diesel-Straße 11 in 40670 Meerbusch

02159-82 83 283

 

www.glue-meerbusch.de

 

Katja Opitz k.opitz@glue-meerbusch.de

 

Welche Assistenz Sie auch benötigen

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Assistenz und suchen für Sie geeignete Assistenten, die Sie oder Ihr Kind begleiten können.